Zweck des Qualitätsmanagement-Handbuchs
Das Qualitätsmanagement-Handbuch (QMHB) ist ein Dokument mit Weisungscharakter, das die Qualitätspolitik, das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) und alle für Qualität bedeutsamen Vorgehensweisen im Unternehmen festhält. Das QMHB ist Grundlage für die ständige Weiterentwicklung des QM-Systems sowie für seine unternehmensinterne und externe Beurteilung (z.B. die Beurteilung der Qualitätsfähigkeit des Unternehmens durch potentielle Kunden). Das QMHB ist Teil der formellen Anerkennung des QM-Systems (Zertifizierung, vgl. Lerneinheit NORMQ) und dient in allen Fragen des Qualitätsmanagements als Bezugsdokument. ISO 9001 Element 5.6.5 Quality Manual fordert den Nachweis eines QMHB mit folgendem Inhalt und dem Hinweis, dass dieses nicht notwendigerweise ein separates Dokument sein muss:
- a description of the elements of the quality management system and their interaction;
- the systems level procedures or references thereto.
Die Grobgliederung des QMHB ist wie folgt:
- Teil 1 enthält verschiedene Hinweise zur Organisation, Herausgabe und Pflege des QMHB.
- Teil 2 enthält die Beschreibung der Elemente des QM-Systems (in der Regel QM-Elemente gem. ISO 9001:2000).
- Teil 3 enthält Anhänge (z.B. ein Glossar der verwendeten Abkürzungen und Begriffe) und Verweise auf andere Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem QMHB von Bedeutung sind.
Im Sinn der hierarchischen Dokumentation ist das QMHB das Dokument der ersten Ebene. Da es auch der Kommunikation nach außen (insbesondere gegenüber Kunden) dient und damit Dritten (z.B. Mitbewerbern) prinzipiell zugänglich ist, enthält es keine Einzelheiten über die Verfahren (und damit über die angewendeten QM-Maßnahmen), mit denen die Herstellung der Produkte und Dienstleistungen geregelt ist, sondern lediglich einen Überblick über die QM-Verfahrensanweisungen (QMVA).
Eine QMVA ist eine dokumentierte Anweisung oder Anleitung, die grundsätzliche Vorgehensweisen, Prozesse, Abläufe oder einzelne Tätigkeiten zum Inhalt hat und Auskunft darüber gibt, wer was zu machen hat und wie dies erfolgen soll. Die Detailliertheit der Beschreibung ist abhängig von der Bedeutung, welche die Anweisung oder Anleitung in bezug auf mögliche Fehlerquellen hat. Im Sinn der Dokumentation des QM-Systems ist die QMVA ein Dokument der zweiten Ebene. Dokumente der dritten Ebene sind Arbeits-, Prüf- und Dienstanweisungen.
Beispielunternehmen RACON/GRZ
Im folgenden wird der Inhalt des QMHB - im Sprachgebrauch der genannten Unternehmen als Unternehmenshandbuch bezeichnet - der RACON SOFTWARE Ges.m.b.H., Linz, und des Genossenschafts-Rechenzentrum (GRZ) Linz Ges.m.b.H. zunächst im Überblick und dann am Beispiel der Darstellung von drei Unternehmensprozessen gezeigt (Stand Jänner 2001). Dies erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Geschäftsführung der beiden Unternehmen (im folgenden mit RACON /GRZ bezeichnet) mit Hinweis auf die ausschließliche Verwendung für Lehrzwecke.
Die Entwicklung des QM-Systems der RACON/GRZ - im Sprachgebrauch der genannten Unternehmen als Managementsystem bezeichnet - begann im Oktober 1993, die Einführung und Zertifizierung erfolgte im Juni 1995 (erste Re-Zertifizierung Oktober 1998, nächste Re-Zertifizierung September 2001). Zertifizierer ist die ÖQS (vgl. Lerneinheit QUAMA). Im Mai 2000 erfolgte die Umstellung auf ein prozessorientiertes Managementsystem mit dem Ziel der Verankerung des Prozessdenkens auf allen Unternehmensebenen und der transparenten Darstellung der Geschäftsprozesse, im Sprachgebrauch der genannten Unternehmen als Unternehmensprozesse bezeichnet. Damit im Zusammenhang sollte die Dokumentation in Papierform drastisch - „von mehreren Ordnern auf einen Schnellhefter“ - reduziert werden (z.B. durch Vermeidung von Redundanz bei der Darstellung der QMVA für unterschiedliche Prozesse und durch Verlagern der Dokumentationsebenen zwei und drei auf Datenbanken).
Die Institutionalisierung des QM ist wie folgt geregelt: Qualitätsbeauftragter (QB) ist ein Mitglied der Geschäftsführung. Eine mit zwei Personen besetzte QM-Stelle, die an den QB berichtet, koordiniert alle Maßnahmen zur Projekt- und Prozessqualität (PPQ). Die für Projekt- und Prozessqualität zuständigen Instanzen sind die Prozessverantwortlichen (Prozesseigner). Elf Mitarbeiter der beiden Unternehmen sind als interne Auditoren tätig. In allen Organisationseinheiten wird mindestens einmal in drei Jahren ein internes Audit durchgeführt. Audit-Aufträge erteilt der QB auf Vorschlag der PPQ. Zweimal jährlich werden Management-Reviews durchgeführt. Vierteljährliche Auditorenversammlungen dienen dem Erfahrungsaustausch zwischen den internen Auditoren; eine jährliche Auditorenklausur dient insbesondere zur Weiterentwicklung des Managementsystems, aber auch der Weiterbildung.
Managementsystem RACON/GRZ
Das Managementsystem besteht aus den drei „Säulen“ Unternehmenspolitik (mit Aussagen zur Unternehmenskultur, Kundenpolitik, Leitlinien zur Qualität usw.), Unternehmensziele (mit Teilzielen für Abteilungen, Teams und Prozesse) und Unternehmensprozesse zur Erreichung der genannten Ziele und damit zur Erfüllung der Kundenforderungen. Unternehmensprozesse sind wie folgt gruppiert:
- Managementprozesse schaffen die Rahmenbedingungen für das Managementsystem. Vier Managementprozesse wurden identifiziert:
-
- Unternehmensdarstellung
- Managementsystem
- Strategie & Planung
- Unternehmensverbesserung
- Kundenprozesse dienen der Realisierung der vom Kunden geforderten Produkte und Dienstleistungen. Sieben Kundenprozesse wurden identifiziert:
- Hardware- und Software-Installation
- Hotline/Service
- Netzwerkdienste
- Rechenzentrumsbetrieb
- Schulung
- Software-Analyse und -Entwicklung
- Systemsoftware
- Unterstützungsprozesse sind nach Innen orientiert und bilden eine wichtige Basis oder eine Unterstützung für die Management- und Kundenprozesse. Elf Unterstützungsprozesse wurden identifiziert (z.B. Beschaffung, Nachkalkulation /Controlling, Software Engineering).
Abbildung QMHB-1 zeigt die Vernetzung der drei Arten von Unternehmensprozessen zum Managementsystem analog zur Darstellung der Prozessorientierung in ISO 9001:2000 (vgl. Lerneinheit NORMQ); Beschaffung wird beispielhaft für Unterstützungsprozesse genannt.

Unternehmenshandbuch RACON/GRZ
Die Dokumentation des Managementsystems RACON/GRZ im Unternehmenshandbuch ist unabhängig von der in der ISO 9001:2000 verwendeten Struktur; im Vordergrund stehen nicht „Elemente“, sondern die Unternehmensprozesse. Diese sind aufgaben- und abteilungsübergreifend organisiert. Folgende Gliederung wird verwendet:
- Unternehmenspolitik
- Unternehmensbeschreibung
- Unternehmensziele
- Unternehmensprozesse (Untergliederung wie oben angegeben)
Die Dokumentation des Managementsystems ist auf diversen Lotus Notes-Datenbaken und auszugsweise auch auf den Webseiten abgelegt. Auch wird auch das interne Auditing verwaltet (vom Audit-Auftrag bis zum Audit-Bericht einschließlich der Maßnahmen für Qualitätsverbesserungen). Bei der Bearbeitung der Maßnahmen im Sinn einer kontinuierlichen Verbesserung der Unternehmensprozesse werden alle Anregungen koordiniert, unabhängig davon, ob sie aus internen oder externen Audits, von den Prozessverantwortlichen oder von einzelnen Mitarbeitern stammen. Neben diesen QM-spezifischen Datenbanken gibt es eine Reihe weiterer (z.B. Projektdatenbanken) für verschiedene Nutzungszwecke im Rahmen des Managementsystems (z.B. zur Wissensspeicherung und als Ideenbörse). Die Einschulung neuer Mitarbeiter in das Managementsystem wird durch ein Web-basiertes Training (WBT), einem multimedialen Lernprogramm mit dem Namen „Q4U“ unterstützt.
Managementprozess „Unternehmensverbesserung“
Dieser Prozess ist wie folgt in Teilprozesse gegliedert (nach der Aufzählung wird die Dokumentation von Teilprozess G - Qualitätsaufzeichnungen wiedergegeben):
A - Kontinuierliche Verbesserung
B - Managment Review
C - Interne und externe Audits
D - Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
E - Lenkung von Fehlern
F - Lenkung der Dokumente
G - Qualitätsaufzeichnungen
H - Qualitätsplanung
Prozess
Art: | Managementprozesse\4. Unternehmensverbesserung |
Titel: | G - Qualitätsaufzeichnungen |
Gültig ab: | 31.10.2000 |
Dokument-ID: | MMP4 0-Aufz |
Version: | 1.1 |
Verantwortlich: | Hans MEIER |
Beschreibung
Die Qualitätsaufzeichnungen dienen zum Nachweis qualitätsrelevanter Tatsachen bzw. Zustände, die in GRZ/RACON auftreten. Mittels der erstellten Aufzeichnungen werden auch die von den Kunden geforderten Nachweise über die Eigenschaften eines Produktes erbracht. Aufzeichnungen beschreiben einen Istzustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie werden auch als Nachweisdokumente bezeichnet. Sie dürfen nach Erstellung nicht mehr geändert werden. Beispiele sind: Berichte (Audit-, Installations-, Service-, Kundenbesuchs-, Testbericht), Fehlerbeschreibungen, Protokolle, Lieferscheine.
Neben Vorgabe- und Nachweisdokumenten gibt es noch Hilfsaufzeichnungen, Checklisten etc. Diese können evtl. zu einem Nachweisdokument werden (z.B. eine ausgefüllte Checkliste als Nachweis für eine erbrachte Tätigkeit).
Lebenszyklus der Qualitätsaufzeichnungen
1. Erstellung
Ein Dokument wird von den dafür zuständigen Personen erstellt. Ersichtlich müssen sein:
- Dokumenten-Identifikation mit Versionskennung: sollte eine Versionsnummer oder eine andere eindeutige Versionskennung sein. Die aktuelle Version muss leicht und eindeutig identifizierbar sein.
- Zuordnung zu Produkt oder Projekt oder Thema
- Ersteller und Erstellungsdatum
2. Änderung
Nachweisdokumente dürfen nach der erfolgten Erstellung nicht mehr geändert werden. Sie beschreiben einen Istzustand zu einem bestimmten Zeitpunkt.
3. Verteilung
Die Verteilung hat durch den Ersteller oder die zuständige Organisationseinheit zu
erfolgen. Alle vom Dokument Betroffenen oder im Verteiler Genannten müssen von der Ausgabe des Dokuments wirksam verständigt werden.
4. Aufbewahrung
Die Aufbewahrung hat so zu erfolgen, dass die Dokumente leicht wiederauffindbar sind und sicher vor Beschädigung und Veränderungen bewahrt werden. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Vertrauliche Nachweisdokumente sind so aufzubewahren, dass die Vertraulichkeit gewährleistet bleibt. Als Aufbewahrungsdauer für qualitätsrelevante Dokumente gelten 7 Jahre nach Projektabschluss, falls nicht eine andere Festlegung erfolgt.
5. Beseitigung
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen können die Nachweisdokumente - wenn sie nicht mehr benötigt werden - entsorgt werden. Dies hat in angemessener Form zu erfolgen.
Kundenprozess „Software-Analyse und -Entwicklung“
Prozess
Art: | Kundenprozesse |
Titel: | Software-Analyse und -Entwicklung |
Gültig ab: | 28.11.2000 |
Dokument-ID: | KP_SWAE |
Version: | 1.2 |
Verantwortlich: | Peter MÜLLER |
Prozessbeschreibung
1. Prüfung der Kundenanfrage
Kundenanfragen werden vom zuständigen Produktverantwortlichen (PV) oder einer von Geschäftsführung bzw. Abteilungsleiter beauftragten Person auf die generelle Realisierbarkeit geprüft. Dabei wird beurteilt und festgelegt, ob es sich um eine kostenpflichtige Änderung, laufende Wartung oder einen Neuauftrag handelt. Falls notwendig, werden für die Beurteilung vom Kunden Detailanforderungen erhoben. Das Ergebnis wird dem Kunden als formlose Stellungnahme retourniert. Im Fall laufender Wartung wird die Anfrage für künftige Releases evident gehalten.
2. Machbarkeitsprüfung
Wünscht der Kunde eine Machbarkeitsprüfung oder Realisierung bzw. entscheidet der PV für eine solche Prüfung, wird die Machbarkeit im Detail geprüft. Dabei prüft der PV (oder ein dafür bestimmter Projektleiter) in Abstimmung mit allen notwendigen Experten (z.B. Organisatoren, SW-Entwicklung, System-SW-Entwicklung, Software-Engineering, Netzwerkdienste, RZ-Betrieb, Sicherheit im LAN) die technischen Voraussetzungen, die Machbarkeit und die Kosten für die Realisierung, sowie mögliche Realisierungstermine unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen.
Falls notwendig, werden vom Kunden Details zu den Anforderungen eingeholt. Gesetzliche Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Ergebnisse dieser Prüfung gehen an den Kunden zur Entscheidung.
3. Vertragsprüfung
Der erteilte Auftrag wird formal vom PV geprüft. Falls der Kunde Änderungen fordert und diese Einfluss auf Kosten haben, wird ein neues Angebot erstellt.
4. Projektplanung
Spätestens jetzt wird ein Projektleiter (PL) und bei neuen Produkten der künftige Produktverantwortliche nominiert. Der PL entscheidet, ob ein Arbeitsauftrag oder ein Projektplan erstellt wird. Es werden die in der NOTES-Projektdatenbank (oder vergleichbaren Systemen) vorhandenen Formularvorlagen verwendet.
Falls Auswirkungen auf Netzwerk- oder HW-Ressourcen oder Systemsoftware zu erwarten oder Kundenschulungen vereinbart sind, werden auch die dafür zuständigen Stellen in die Planung einbezogen. Sicherheitsrelevante Auswirkungen werden in der Sicherheitsinformationsdatenbank dokumentiert. Bei Erstellung von Folgereleases werden die evidenten Fehler und Vorbeugungsmaßnahmen in der Projektplanung mit berücksichtigt.
5. Analyse/Design
Die dokumentierten Forderungen des Kunden werden vom Projektteam analysiert. Es wird das Datenbankdesign, das SW-Design, die Bedieneroberfläche, die Aufteilung in Funktionen und Module, deren Funktionsweise sowie die Schnittstellen zu anderen Systemen festgelegt. Dazu werden detaillierte Informationen vom Kunden eingeholt.
6. Review der Designergebnisse
Die Ergebnisse von Analyse/Design werden von all jenen Stellen geprüft, die an der Entwicklung beteiligt sind. Geprüft wird, ob die Kundenforderungen erfüllt werden und das Design der gültigen internen Richtlinien für Analyse/Design und SW-Entwicklung entspricht. Die Ergebnisse der Überprüfung werden dokumentiert.
7. SW-Entwicklung
Auf der Grundlage des geprüften Designs erfolgt die Umsetzung durch die SW-Entwickler des Projektteams. Berücksichtigt werden dabei die gültigen Richtlinien für SW-Entwicklung. Dann sind auch die notwendigen Vorkehrungen für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der SW-Produkte und für die Sicherung/Archivierung der Entwicklungsergebnisse festgelegt.
Die Bereitstellung der Infrastruktur für die SW-Entwicklung erfolgt im Rahmen des Supportprozesses „Software-Engineering“. Für die SW-Entwicklung benötigte externe Ressourcen (z.B. Hardware, Software, Leasingpersonal) werden über den Supportprozess „Beschaffung“ bereitgestellt.
Vom Kunden beigestellte Produkte bzw. über den Supportprozess „Beschaffung“ bereitgestellte Produkte (die in der zu entwickelnden Software Eingang finden) werden vom Projektleiter auf ihre Eignung geprüft.
8. Dokumentation
Möglichst parallel zur SW-Entwicklung wird auch die Dokumentation erstellt. Die
programminterne Dokumentation ist entsprechend der gültigen Richtlinien für SW-Entwicklung zu führen. Falls im Projektplan/Arbeitsauftrag vereinbart, werden ONLINE-Bedienerhilfe, Produktbeschreibung und/oder Handbuch erstellt. Jedenfalls wird eine Installationsanleitung erstellt. Die erforderlichen Informationen werden den zuständigen Mitarbeitern für „HOTLINE/Service“ und bei vereinbarten Kundenschulungen auch den dafür zuständigen Mitarbeitern weitergegeben.
9. Tests
Die im Projektplan/Arbeitsauftrag definierte Stelle überprüft, ob die Software den Kundenforderungen sowie allgemeinen Anforderungen (Performance, Bedienbarkeit, Stabilität u.a.) entspricht. Die Ergebnisse der Tests werden in einem Testbericht dokumentiert. Erkannte Mängel werden im Teilprozess SW-Entwicklung behoben. Die Tests sollen einerseits auf den Erfahrungen früherer ähnlicher Projekte bzw. früherer Releases basieren und andererseits den Funktionsumfang des Projekts (z.B. lt. ORG-Vorschlag) berücksichtigen.
10. Freigabe
Nach erfolgreichen Tests erfolgt die Abnahme durch den Kunden (oder dessen fachlichen Vertreter) und das Produkt wird durch den Projektleiter freigegeben. Die Freigabe wird formlos dokumentiert, alle Projektbeteiligten werden informiert. Eine Freigabe trotz Fehlern oder Mängeln ist mit dem Kunden abzustimmen und als Sonderfreigabe zu dokumentieren. Solche Fehler oder Mängel sind jedenfalls für die laufende Wartung evident zu halten.
11. Projekt-Review
Abhängig von der Größe und Komplexität des Projekts wird ggf. ein Projekt-Review durchgeführt. In diesem Review betrachtet das Projektteam den Projektverlauf kritisch und überlegt Verbesserungsmaßnahmen für das Produkt und auch die Prozesse. Maßgebliche Inputs sind: Nachkalkulation der Aufwände (vor allem Arbeitsaufwand), Testberichte, Vergleich Plan-/Isttermine und vor allem Erfahrungen des Projektteams.
12. Produktwartung
Anforderungen für die Produktwartung kommen entweder durch Kundenanfragen, durch Informationen aus HOTLINE/Service, aus aufgetretenen Fehlern oder durch Projekt-Reviews. Der PV sammelt diese Anforderungen und entscheidet, welche Korrekturen oder Verbesserungen als eigene Projekte abgewickelt werden und welche im Zuge von neuen Releases mitgeplant werden. Jedenfalls werden die Korrekturen und Verbesserungen gesammelt und evident gehalten. Wartungsaufträge bzw. Wartungsprojekte werden mittels Arbeitsaufträgen abgewickelt.
Weiters gilt
- Ziele des Kundenprozesses „Software-Analyse und -Entwicklung“ in der aktuellen Fassung
- Messgrößen für den Kundenprozess „Software-Analyse und Entwicklung“ in der aktuellen Fassung
- SWE-Richtlinien, die für den Prozess bzw. für die betroffenen Bereiche gültig sind
- Gesetzliche Anforderungen, soweit für den Prozess oder das Projekt zutreffend
Unterstützungsprozess „Beschaffung“
Prozess
Art: | Supportprozesse |
Titel: | Beschaffung |
Gültig ab: | 15.05.2000 |
Dokument-ID: | SP_Beschaffung |
Version: | 1.0 |
Verantwortlich: | Susanne LEHNER |
Prozessbeschreibung
1. Ermittlung und Genehmigung der Anforderung
nur wenn anfordernde Stelle = INTERN
Die interne Anforderung wird von der anfordernden Stelle ermittelt und dokumentiert (z.B. die zu beschaffende Software / benötigte Hardware für einen Kunden, Anforderungen an Leasingpersonal, Anforderungen an zugekaufte Software, ...) und in Form eines Beschaffungsdokumentes an die beschaffende Stelle (z.B. Einkauf) weitergeleitet. Die Anforderung muss bereits von der zuständigen Stelle (GF, Abteilungsleiter, Fachbereichsleiter,...) bewilligt sein.
2. Prüfung der Beschaffungsdokumente
Die Beschaffungsdokumente (von anfordernden internen Stellen oder von externen Kunden) werden von der beschaffenden Stelle formell (auf Vollständigkeit und Angemessenheit) geprüft, ob das zu beschaffende Produkt oder die Dienstleistung ausreichend und klar beschrieben ist (z.B. ist Release bei Software angegeben, ist die Hardwarebestellung vollständig, wurden die Anforderung an Leasingpersonal angeführt). Für den Inhalt der Beschaffungsdokumente ist die anfordernde Stelle verantwortlich (z.B. Anzahl von PC, fachliche Anforderungen an Leasingpersonal, welches Release bei Software,...).
3. Beschaffung von Produkten / Dienstleistungen
Die beschaffende Stelle wählt den Lieferanten aus (z.B. aus Lieferantenkartei, durch Einholen von Angeboten oder ggf. auf Wunsch der anfordernden Stelle) und führt die Bestellung durch. Die Lieferanten werden nach folgenden Kriterien ausgewählt: Lieferzeit, Preis, bisherige Erfahrungen, bestehende Verträge, .... Darüber hinaus werden neue Lieferanten in die Lieferantenkartei aufgenommen.
4. Verfolgung offener Bestellungen
Der Status der Bestellungen wird von der beschaffenden Stelle verfolgt. Sie urgiert beim Lieferanten wegen nicht termingerechter Lieferungen von Produkten/Dienstleistungen.
5. Wareneingang / Bereitstellung der Dienstleistung
Die anfordernde Stelle nimmt das bestellte Produkt/die bereitgestellte Dienstleistung entgegen und prüft diese auf Vollständigkeit, Qualität (z.B. Lieferscheinkontrolle, Prüfung der erbrachten Leistung vom Leasingpersonal,...) und informiert die beschaffende Stelle über die erfolgte Lieferung bzw. erbrachte Leistung. Diese leitet den Verrechnungsvorgang ein.
6. Bewertung des Lieferanten
Auf Basis der erbrachten Leistung werden die Lieferanten (z.B. Leasingunternehmen) bewertet/beurteilt.
Normen
ÖNORM EN ISO 9000: Qualitätsmanagementsysteme - Grundlagen und Begriffe / Quality management systems - Fundamentals and vocabulary (ISO 9000:2000)
ÖNORM ISO 9000-3: Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsnormen; Leitfaden für die Anwendung von ISO 9001 auf die Entwicklung, Lieferung und Wartung von Software
ÖNORM EN ISO 9001: Qualitätsmanagement-Systeme - Anforderungen / Quality management systems - Requirements (ISO 9001:2000)
ÖNORM EN ISO 9004: Qualitätsmanagementsysteme - Leitfaden zur Leistungsverbesserung / Quality management systems - Guidance for performance improvements (ISO 9004:2000)